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Bis zu 20.000 Euro für Onlineshops und andere Digitalisierungsprojekte
Mit der Überbrückungshilfe III stellen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weitere Gelder bereit, um die Folgeschäden der Corona-Pandemie für Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler zu kompensieren. Dabei wurde der Rahmen erweitert, welche Fixkosten die Überbrückungshilfe deckt. So können nun auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau eines Onlineshops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) in Höhe von einmalig bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden.
Rahmenbedingungen
Welche Antragssteller werden gefördert? Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Die prozentuale Kostenbeteiligung ergibt sich aus der Höhe der Umsatzeinbußen:
- Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
Den Antrag müssen Antragssteller über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder einen Buchprüfer stellen.
Warum in Digitalisierung investieren?
Gerade Unternehmen und Selbstständige, die stark von Corona-bedingten Umsatzeinbußen betroffen sind, sollten die staatlichen Hilfsmittel für Digitalisierungsprojekte nutzen. Auf unseren Detailseiten zu Onlineshops und Websites informieren wir Sie über Ihre Vorteile. Da wir zudem umfangreiche Expertise im Online Marketing besitzen, wissen wir aus erster Hand, wie wir Ihrem Digitalisierungsprojekt zeitnah zu großem Erfolg verhelfen, um Sie in der Krise kurzfristig zu unterstützen.
PixelProduction – Ihr Partner für staatlich geförderte Digitalisierungsprojekte
Wir besitzen bereits Erfahrung als Partner für staatlich geförderte Digitalisierungsprojekte. So sind wir beispielsweise autorisiertes Beratungsunternehmen für das Projekt „go-digital“. Gerne entwickeln wir mit Ihnen eine passgenaue Digitalisierungsstrategie, die zu den Möglichkeiten der Überbrückungshilfe III passt. Sie verfügen über keinen Kontakt zu einem geeigneten Steuerberater oder Rechtsanwalt? Gerne vermitteln wir hierbei an Fachleute, die sich bereits mit den staatlichen Corona-Hilfsmitteln befasst haben.
Sie haben noch Fragen oder möchten einen (digitalen) Beratungstermin zur Überbrückungshilfe III ausmachen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Experten auf!