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Barrierefreie Website: Was 2025 auf Unternehmen zukommt
Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft und verpflichtet alle B2C-Anbieter, ihre Homepages barrierefrei zu erstellen.
Doch was genau verbirgt sich hinter der Formulierung: „Eine Website barrierefrei machen“?
Die Barrierefreiheit umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, eine Website für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dabei geht es vor allem um eines: niemanden auszuschließen und allen Nutzern eine gleichwertige digitale Erfahrung zu ermöglichen.
Wen betrifft das neue Gesetz?
Das neue Gesetz betrifft nicht nur die großen Konzerne, sondern alle Websites, die Waren und Dienstleistungsangebote für Privatkunden anbieten (B2C), also zum Beispiel:
- E-Commerce-Websites und Online-Shops
- Dienstleistungsangebote an Endverbraucher (Steuerkanzleien, Anwälte, Praxen, Agenturen, Handwerksbetriebe)
- Kultureinrichtungen und Freizeiteinrichtungen
- und viele mehr …
Wer ist von dem BFSG ausgenommen?
Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Nicht unter die Regelung fallen unter anderem:
- Mikrounternehmen im Dienstleistungssektor (weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz)
- B2B-Unternehmen, die ausschließlich für andere Unternehmen tätig sind
Was passiert bei Nichteinhaltung der Regeln?
Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben können erheblich sein.
Es drohen unter anderem:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber
- Unterlassungsklagen bei wiederholten Verstößen
Was bedeutet Barrierefreiheit für eine Website?
Die technischen Anforderungen
Eine barrierefreie Website muss ein eigenes technisches Menü haben, über das ein Nutzer mit Beeinträchtigung eigene Einstellungen in der Darstellung der Webinhalte vornehmen kann. Dies betrifft z. B. die Änderung von Schriftgrößen, Schriftarten, Kontrasten und Farben sowie Funktionen zur Vorlesbarkeit, Tastatursteuerung und einiges mehr.
Die inhaltlichen Anforderungen
Damit diese Website auch im Lesemodus vernünftig funktioniert, müssen alle Bilder in den Alt-Texten beschrieben werden. Das gilt ebenso für Verlinkungen und Buttons. Zudem sollten auch die Hierarchien der Headlines und Absätze richtig formatiert sein. Darüber hinaus müssen die Texte leicht verständlich sein („leichte Sprache“).
Warum sich B2B-Unternehmen auch Gedanken machen sollten
Wie gesagt: Grundsätzlich sind B2B-Unternehmen nicht von dem BFSG-Thema betroffen. Wir empfehlen jedoch, proaktiv einen Hinweis auf der Website zu platzieren, dass die Leistungen ausschließlich für Gewerbetreibende gelten. Zudem gibt es Anwälte, die die Meinung vertreten, dass B2B-Websites in den unten aufgeführten Bereichen der Barrierefreiheit unterliegen. Das ist aktuell jedoch reine Auslegungssache.
Karriereseiten
Wenn Menschen mit Behinderungen durch unzugängliche Prozesse von einer Bewerbung ausgeschlossen werden, könnte dies nicht nur ethische, sondern auch juristische Fragen aufwerfen. Schließlich handelt es sich hier um einen potenziellen Vertragsabschluss mit Privatpersonen – und damit um einen B2C-Kontext.
Gemischte Geschäftsmodelle
Viele B2B-Unternehmen bieten auch Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher an. Diese hybriden Bereiche fallen eindeutig unter die Regelungen des BFSG und müssen barrierefrei gestaltet werden, auch wenn der Hauptfokus des Unternehmens im B2B-Bereich liegt.
Öffentlich zugängliche Informationsseiten
Auch wenn die Hauptzielgruppe andere B2B-Unternehmen sind, können bestimmte Bereiche einer Website wie Pressemitteilungen, Unternehmensinformationen oder Kontaktseiten von allen Internetnutzern besucht werden. Diese öffentlich zugänglichen Bereiche könnten ebenfalls unter das neue BFSG fallen.
Strategische Vorteile einer barrierefreien Website für B2B-Unternehmen
Unabhängig von der gesetzlichen Lage bietet ein barrierefreies Webdesign auch für B2B-Unternehmen zahlreiche praktische Vorteile, wie zum Beispiel:
- Ein erweiterter Zugang von Bewerbern: Barrierefreie Karriereseiten erschließen einen größeren Pool an qualifizierten Bewerbern
- Eine verbesserte Nutzererfahrung für alle: Klare Strukturen, gute Kontraste und durchdachte Navigation helfen jedem Nutzer
- Eine besondere technische Qualität: Barrierefreie Websites sind oft technisch hochwertiger und besser strukturiert
- Eine Stärkung des Images als verantwortungsvolles Unternehmen
Ob B2C oder B2B: Wir haben die Lösung für Ihre Website
Wie kann man eine Website barrierefrei machen? Das ist eine gute Frage – und damit haben wir uns seit Monaten beschäftigt. Mit dem Ergebnis, dass wir Ihnen jetzt eine sinnvolle Lösung für diese Herausforderung anbieten können, die
- das Gesetz vollständig erfüllt,
- DSGVO-konform ist,
- für verschiedene Website-Technologien funktioniert,
- nicht zu teuer ist,
- mehrsprachig ist,
- und sich regelmäßig an gesetzliche Erweiterungen anpasst.
Heute können wir Ihnen eine der aktuell besten Lösungen auf dem Markt anbieten.
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