ePrivacy-Verordnung – Der aktuelle Stand

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Gerade erst haben die Unternehmen das durch die Veränderungen der DSGVO geprägte Jahr 2018 hinter sich gebracht, da warten schon die nächsten Herausforderungen auf die Digitalwirtschaft: Die ePrivacy-Verordnung (ePV) steht bereits in den Startlöchern. Laut des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. soll die ePV im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten und ab ungefähr 2022 allgemein angewendet werden.

ePrivacy-Verordnung – Was ist das überhaupt?

Die ePV geht ist auf eine Initiative der EU-Kommission von Januar 2017 zurück.  Die ePV soll künftig die Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste innerhalb der europäischen Union regeln und wird die Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), welche in Deutschland zum Großteil in dem Telemediengesetz sowie dem Telekommunikationsgesetz adaptiert wurde, ablösen. Durch die ePV werden neben den Regelungen der europäischen Datenschutzverordnung auch weitere Rechte der Internetnutzer gestärkt. Die ePrivacy-Verordnung soll zudem als Ergänzung der DSGVO für den Bereich der elektronischen Kommunikation dienen.

Die ePrivacy-Verordnung greift bei der Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten, die bei der Nutzung von elektronischen Kommunikationsdaten stattfindet. Dies bezieht sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten gleichermaßen und soll sowohl die Daten von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen schützen. Tritt die ePV in Kraft, so können Internetzugänge, webbasierte E-Mail-Dienste, Instant-Messaging-Dienste, Internettelefondienste, Personal-Messagging sowie die sozialen Medien von den Regelungen betroffen sein.

ePrivacy-Verordnung – Welche Inhalte haben die Unternehmen zu erwarten?

Aktuell liegt noch kein finaler Verordnungstext vorm jedoch lässt der aktuelle Stand bereits die grundlegenden Inhalte erkennen. Fest steht: die ePV wird für Veränderungen und Herausforderungen in vielen Bereichen der digitalen Wirtschaft sorgen.

  • Daten sollen nicht mehr ohne das Einverständnis des Nutzers verarbeitet werden können. Ohne Einwilligung zur Datenspeicherung sollen Online-Kommunikationsdienste wie WhatsApp oder der Facebook-Messenger also nicht mehr legal Daten speichern und verarbeiten können.
  • Insbesondere der Umgang mit Cookies sowie die werbliche Ansprache mit elektronischen Kommunikationsinstrumenten, wie z.B. Newslettern, soll betroffen sein.
  • Die Verschlüsselung von Daten soll nun nicht nur durch den Nutzer sichergestellt werden, sondern auch die Anbieter sind in der Pflicht alle relevanten Daten gemäß den aktuellen Technik-Standards zu sichern und diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Tracking und (Re-)Targeting soll künftig nur noch mit Einwilligung der Nutzer zulässig sein. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Cookies als auch auf die sogenannten Third-Party-Cookies. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Bewegungsprofile ohne Wissen des Nutzers angefertigt werden können.
  • Direktwerbung gegenüber Privatpersonen soll zukünftig als ,,unerbetene Kommunikation‘‘ verstanden werden. Daher muss die Möglichkeit zum Widerspruch für künftige Direkt-Werbemaßnahmen bestehen.
  • Bei Verstößen gegen die ePV sollen die gleichen Bußgelder wie bei Verstößen gegen die DSGVO gelten. Je nach Verstoß können hier Bußgelder in Höhe von 20.000.000 Euro verhängt werden.

ePrivacy-Verordnung – Aktueller Stand der Umsetzung

Die ePrivacy-Verordnung sollte eigentlich mit der DSGVO in Kraft treten. Dieses Vorhaben konnte jedoch nicht realisiert werden. Auch über den endgültigen Inhalt ist noch nicht final entschieden worden. Im Jahr 2020 soll die ePV jedoch gesetzlich festgelegt sein. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr ist an dieser Stelle zu rechnen. Die genauen Regelungen der ePrivacy-Verordnung stehen somit noch in den Sternen. Nichts desto trotz ist es ratsam, sich schon jetzt mit möglichen Szenarien auseinanderzusetzen und Lösungsansätze zur Umsetzung der ePV zu finden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der ePrivacy-Verordnung. Dafür bleiben wir für Sie stets auf dem aktuellen Stand und informieren Sie über Neuigkeiten zum Thema ePV.

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